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Beitragsordnung

für den Verein

Team Wühlmaus


§ 1 Grundlage
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder, sowie die Gebühren für die Nutzung besonderer Vereinsangebote. Sie kann nur vom Vorstand mit einfacher Mehrheit geändert werden.
Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 6 der Vereinssatzung in der Fassung vom 17.05.2024


§ 2 Solidaritätsprinzip
Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.
Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus.


§ 3 Beitragshöhe
Jedes Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe Seines Status zu zahlen. Jahresbeiträge gelten immer für das laufende Geschäftsjahr.


Mitglied Stufe 1  > Jahresbeitrag 50 €
Mitglied Stufe 2 > Jahresbeitrag 80 €
Mitglied Stufe 3 > Jahresbeitrag 120€


Mitglieder unter 18 Jahren > Jahresbeitrag 40 €


Ehrenmitglieder > 40 €.
Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.


§ 4 Zahlungsform
Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Lastschriftverfahren zu zahlen.
Für Beitragsrückstände werden Mahngebühren in Höhe von 15 Euro pro Mahnung erhoben.
Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.

§ 5 Gebühren
Die Aufnahmegebühr beträgt 50 Euro.
Die Gebühr für Vereinskleidung

T-Shirt Einstieg > 10 € (Logo Rücken)

T-Shirt ab Mitglied Stufe 2 > 35 € (Voll Druck)

Hoody ab Mitglied Stufe 2 > 75 € (Voll Druck)
Für die Nutzung der Vereinsfahrzeuge ist eine Stundengebühr fällig. Diese ist je nach Dauer und Nutzungsart individuell abgestimmt und muss beim Vorstand angefragt werden


§ 6 Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.


§ 7 Vereinsaustritt
Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft.
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit durch schriftliche Kündigungserklärung möglich. Ein Vereinsaustritt ist jeweils nur zum Jahresende möglich, wenn die schriftliche Kündigungserklärung den Verein bis zum 30. September des Jahres erreicht hat.


§ 8 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 17.05.2024 in Kraft.

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